DGUV Information 203-042 - Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen

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Abschnitt 2.4 - 2.4 Laser-Schutzabschirmungen

Laser-Schutzabschirmungen sind für temporäre Aufbauten, z. B. bei Wartungsarbeiten, Service oder im Labor gedacht. Sie dienen zum Schutz des Benutzers von Lasereinrichtungen gegen unbeabsichtigte, zeitlich begrenzte Laserbestrahlung im Wellenlängenbereich von 180 nm bis 1 mm. Es handelt sich dabei um überwachte Abschirmungen ("beobachteter Betrieb") für den Aufbau an Arbeitsplätzen mit Lasereinrichtungen mit einer maximalen mittleren Leistung von 100 W bzw. einer Einzelpulsenergie von maximal 30 J. Für die Vergleichbarkeit der Schutzwirkung an Laser-Schutzabschirmungen dienen sogenannte AB-Schutzstufen [DIN EN 12254]. Diese Schutzstufen zeigen an, dass die Abschirmungen in einem genormten Test einer Laserbelastung von 100 s bzw. 1000 Impulsen standhalten.

Für stationäre Schutzwände oder Einhausungen, auch für Laser höherer Leistung oder Pulsenergie, sind die Auslegungen der DIN EN 60825-4 zu verwenden (siehe TROS Laserstrahlung, Teil 3, Abschnitt 4.4 (Absätze 10 - 12)).