DGUV Information 203-042 - Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen

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Anhang 6 - Vereinfachte EGW - gemäß TROS Laserstrahlung (Teil 2, Anlage 4 A 4.2)

Um die Laser-Schutz- und Laser-Justierbrillen berechnen zu können, muss überprüft werden, ob der EGW eingehalten wird.

Die folgende Tabelle A6.1 ermöglicht eine schnellere Überprüfung zur sicheren Seite.

WellenlängenbereichBestrahlungsstärke E in W/m2Bestrahlung H in J/m2
DMMI, R
nmExpositionsdauer sW/m2Expositionsdauer sW/m2Expositionsdauer sJ/m2Expositionsdauer sJ/m2
180 ≤ λ < 315bis 30 0000,001< 10-93 · 1010--> 10-9 bis 3 · 10430
315 ≤ λ < 1400> 5 · 10-4 bis < 10 10--< 10-91,5 · 10-4> 10-9 bis 5 · 10-40,005
1400 ≤ λ ≤ 106> 0,1 bis 101000< 10-91011--> 10-9 bis 0,1 100

Tabelle A6.1: Vereinfachte Expositionsgrenzwerte (EGW) auf der Hornhaut des Auges

Achtung: Der vereinfachte Expositionsgrenzwert im UV-A-Bereich 315 nm bis < 400 nm gilt hier nur bis 1000 s. Da die Strahlung nicht sichtbar ist, muss in der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob man als maximale Expositionsdauer 1000 s wählen kann. Für Expositionsdauern größer als 1000 s muss die Berechnung nach Abschnitt 5 durchgeführt werden.

Die Tabelle A6.1 gibt die vereinfachten EGW an, deren Überschreitung Schutzmaßnahmen erforderlich machen. (Die Tabelle gibt vereinfachte Grenzwerte zur sicheren Seite hin an.) Bei einem gepulsten Laser entspricht die Expositionsdauer der Impulsdauer. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei wiederholt gepulsten Laserstrahlquellen noch Korrekturfaktoren heranzuziehen sind (siehe 5.2).