DGUV Information 203-042 - Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information hilft den Laserschutzbeauftragten, den Fachkundigen und den Unternehmern/Arbeitgebern, eine geeignete Laser-Schutzbrille, eine Laser-Justierbrille, eine Kombination oder eine Laser-Schutzabschirmung auszuwählen. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß OStrV bzw. TROS Laserstrahlung beim Umgang mit Laserstrahlung.

Grundsätzlich gilt:

Zunächst ist die Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen gefordert, wie sie in der TROS Laserstrahlung genannt sind. Beispiele für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sind die Umhausung einer Lasereinrichtung (Schutzgehäuse), Verriegelung und Sicherung der Zugangsöffnungen (Interlock) und Beschilderung, Kennzeichnung und Unterweisung.

Anmerkung 1:

Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit

Vor dem Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz hat der Unternehmer gemäß § 3 OStrV bzw. TROS Laserstrahlung, Teil 1 "Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung" eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei sind die Arbeitsbedingungen und die persönliche Konstitution der Versicherten zu berücksichtigen.

Anmerkung 2:

Diese DGUV Information dient auch der Umsetzung der Anforderungen der DGUV Regel 112-192 und DGUV Regel 112-992 (bisher: BGR 192 und GUV-R 192) "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz".