DGUV Information 203-042 - Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Reinigung und Pflege

In der Regel dürfen die Laser-Schutzbrillen und Laser-Justierbrillen nur mit klarem Wasser und neutralem Reinigungsmittel (z. B. einem milden, haushaltsüblichen Glasreiniger) gesäubert und mit weichem Tuch sanft abgetrocknet werden.

Folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • Filter nicht trocken reinigen (Trockenschleifeffekt);

  • nicht in Wasser legen;

  • nicht mit Chemikalien oder scharfen Flüssigkeiten reinigen;

  • nicht in Sterilisations- oder Desinfektionslösung legen, die nicht vom Hersteller vorgesehen ist;

  • nicht im Ultraschallbad reinigen.

Instandsetzungen dürfen in der Regel nur vom Hersteller durchgeführt werden.