DGUV Information 203-042 - Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Schutzstufenermittlung für Dauerstrichlaser (Kennbuchstabe der Betriebsart: D) und mittlere Leistung gepulster Laser

Eine D-Schutzstufe ist für alle Dauerstrichlaser, sowie für alle wiederholt gepulste Laser zu ermitteln. Für gepulste Laser ist zusätzlich zu den Anforderungen im gepulsten Betrieb die im Mittel abgegebene Leistung (Pm) zur Berechnung anzuwenden.

Die Leistungsdichte E bzw. Em des Laserstrahls errechnet sich aus der Laserleistung P bzw. (Pm) und dem Strahlquerschnitt (bzw. der Strahlquerschnittsfläche) A wie folgt:

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Liegt der zu erwartende Strahldurchmesser d63 an der Laser-Schutzbrille im Wertebereich von 1 mm bis 15 mm (oder im Fall nicht rotationssymmetrischer Strahlquerschnitte der Durchmesser eines Kreises mit der gleichen Fläche) und ist die Leistung P des Lasers größer als 10 W oder der Wert der Bestrahlungsstärke E größer 105 W/m2, dann ist im Wellenlängenbereich von 315 nm bis 1 mm ein zusätzlicher Korrekturfaktor F(d63) anzuwenden. Dieser Korrekturfaktor wird durch eine Überhöhungsfunktion ermittelt, welche mit dem tatsächlichen Strahldurchmesser berechnet wird.

Der Korrekturfaktor ist stark von den eingesetzten Materialien, dem Aufbau sowie der Dicke des Schutzproduktes abhängig. Ist die tatsächlich vorliegende Überhöhungsfunktion nicht bekannt, dann ist im Strahldurchmesserbereich d63 größer als 1 mm mit dem Korrekturfaktor F(d63) für

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Die korrigierte Bestrahlungsstärke erhält man durch:

E' = E · F(d63)

Die erforderliche Schutzstufe wird entsprechend der Wellenlänge des Lasers aus der Tabelle 3 entnommen.

Anmerkung:

Die Überhöhungsfunktion wurde im Fachkreis auf Basis der Forschungsergebnisse des BAuA Forschungsprojektes F2335 "Strahldurchmesser" als "worst case" gewählt. Für Wellenlängen unter 315 nm liegen derzeit noch keine Ergebnisse vor. Durch die Definition der Grenze der Bestrahlungsstärke bei 105W/m2kann es im Einzelfall an der Grenze zu großen Unterschieden (bis zu drei Schutzstufen) bei der Ermittlung der Schutzstufe kommen. Hier muss dann ggf. für den Einzelfall das Risiko bewertet werden. Die in dieser Informationsschrift definierte Überhöhungsfunktion entspricht nicht der DIN EN 207:2017 und ist restriktiver.