DGUV Information 203-042 - Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen

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Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen
(DGUV Information 203-042)

Information

(bisher BGI 5092)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2018

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Definitionen2
Laser-Schutzbrillen2.1
Laser-Justierbrillen2.2
Hinweis zu Laser-Schutzbrillen und Laser-Justierbrillen2.3
Laser-Schutzabschirmungen2.4
Expositionsgrenzwerte2.5
Vereinfachtes Auswahlverfahren anhand ausgewählter Laseranwendungen3
Gefährdungsbeurteilung bei der Auswahl von Laser-Schutzbrillen und -Justierbrillen4
Allgemeines4.1
Gefährdungsbeurteilung4.2
Bestimmung der notwendigen Schutzstufe für Laser-Schutzbrillen5
Definition der Schutzstufen5.1
Schutzstufenermittlung für Dauerstrichlaser (Kennbuchstabe der Betriebsart: D) und mittlere Leistung gepulster Laser5.2
Schutzstufenermittlung für gepulste Laser (Kennbuchstaben der Betriebsarten: I und R), Impulsdauer ≥ 10-9 s 5.3
Schutzstufenermittlung für modengekoppelte Laser (Kennbuchstabe der Betriebsart: M) Impulsdauer < 10-9 s 5.4
Bestimmung der notwendigen Schutzstufe für Laser-Justierbrillen6
Konzept, Definition der Schutzstufen6.1
Auswahl von Laser-Justierbrillen6.2
Modellauswahl von Laser-Schutzbrillen und Laser-Justierbrillen7
Persönliche Schutzausrüstung (Anwendung und Pflege)8
Allgemeine Hinweise zum Arbeiten mit Laser-Schutzbrillen und Laser-Justierbrillen8.1
Behandlungs- und Gebrauchshinweise8.2
Reinigung und Pflege8.3
Besonderheiten bei Laserschutzprodukten mit Reflexionsschichten8.4
Haltbarkeit von Laser-Schutzbrillen und Laser-Justierbrillen8.5
Laserabschirmung9
Laserspezifische RegelungenAnhang 1
Checkliste zur Auswahl von Laserschutz- und Laser-JustierbrillenAnhang 2
Flussdiagramm zur Berechnung der Schutzstufe von Laser-SchutzbrillenAnhang 3
Flussdiagramm zur Schutzstufenbestimmung für Laser-JustierbrillenAnhang 4
Beispiel für die Berechnung von Laser-SchutzbrillenAnhang 5
Vereinfachte EGW - gemäß TROS Laserstrahlung (Teil 2, Anlage 4 A 4.2)Anhang 6
Beispiele von Laser-Schutzbrillen-ModellenAnhang 7
KennzeichnungAnhang 8
Kommentar zum Einsatz von Ultrakurzpulslasern mit Pulslängen unter 1 psAnhang 9
Filter für Mikroskope und TeleskopeAnhang 10
Aspekte für die Auswahl und Anwendung von Laser-Schutzbrillen und Laser-Justierbrillen im FreienAnhang 11
Laser-Schutzabschirmungen (temporär) Auswahl von Abschirmungen für Laserarbeitsplätze zum Schutz gegen zufällige Bestrahlung nach DIN EN 12 254Anhang 12
Information zu experimentell ermittelten Überhöhungswerten in Abhängigkeit von Wellenlänge und FiltermaterialAnhang 13
GlossarAnhang 14
LiteraturAnhang 15

Vorwort

DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

Diese DGUV Information wurde erarbeitet vom Sachgebiet "Nichtionisierende Strahlung" im Fachbereich "Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (FB ETEM)" der DGUV in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)" - Sachgebiet "Augenschutz" und dem DIN-Arbeitskreis NA 027-01-01-01 AK "Laserschutz".

Vorbemerkung

Die vorliegende DGUV Information beschreibt Aspekte der Auswahl von Laser-Schutzbrillen und Laser-Justierbrillen, welche zum Schutz des menschlichen Auges vor Verletzungen und Beeinträchtigungen durch Laserstrahlung eingesetzt werden. Ferner hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass in den Bereichen, in denen eine Gefährdung vorliegt, die geeignete persönliche Schutzausrüstung getragen wird.

Kann durch einfache Überlegung oder Wissen die richtige Schutzstufe ermittelt werden, oder hat der Hersteller der Laseranlage bereits eine Gefährdungsbeurteilung mit einer Schutzstufenempfehlung durchgeführt, so soll diese verwendet werden.

Die Auswahl von Laser-Schutzbrillen und -Justierbrillen basiert auf den allgemeinen Regeln zum Schutz vor optischer Strahlung am Arbeitsplatz, sowie sie in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und in den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) hierfür festgelegt sind.

Darüber hinaus werden in dieser DGUV Information Hilfestellungen zur Auswahl geeigneter Laserschutzabschirmungen gegeben. Es werden hier insbesondere die Anwendung und Auswahl der Schutzstufe nach DIN EN 12254 erläutert.

Diese DGUV Information beinhaltet schon viele Punkte der neuen PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Produkte können noch bis 21.04.2018 nach der "alten" PSA RL 89/686/EWG zertifiziert werden. Diese Zertifikate gelten dann noch bis zum 21.04.2023. Erst ab 22.04.2018 werden neue Zertifikate zu Laserschutz- und Laser-Justierbrillen nach der neuen PSA-Verordnung erstellt. Zur Benutzung von "alten" Schutzbrillen werden keine Aussagen von der PSA-Verordnung gemacht. Laser-Schutz- und -Justierbrillen gehören nach der PSA-Verordnung entsprechend der Risiken, vor denen die Nutzer geschützt werden sollen, zur Kategorie II. Damit werden Risiken beschrieben, die weder geringfügig sind noch mit schwerwiegenden Folgen verbunden sein können.