DGUV Information 203-070 - Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel Fachwissen für Prüfpersonen

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Besichtigen

Das Besichtigen des Prüflings ist der wichtigste Bestandteil der Prüfung, da ca. 80 % aller Mängel bereits durch diese Sichtprüfung erkannt werden. Sie ist deshalb unbedingt als erster Prüfschritt durchzuführen. Sie erfolgt nicht nur um äußerliche Mängel und Schäden zu erkennen, sondern auch um die Eignung für den vorgesehenen Einsatzort festzustellen. Hierbei sind typische Feststellungen: Beschädigte oder ungeeignete Leitungen, fehlender Knickschutz, defekte Steckvorrichtungen und beschädigte Gehäuse.


bgvr_ausrufungszeichen_01.12.2016.jpg Es empfiehlt sich, das Besichtigen am Netzstecker zu beginnen um sicherzustellen, dass das zu prüfende Arbeitsmittel nicht mehr an der Stromversorgung angeschlossen ist!

Auch während des Messens und Erprobens ist der Prüfling zu besichtigen, um sein Verhalten im Betrieb beurteilen zu können.

Wurde das Gerät zum Zwecke der Besichtigung ausnahmsweise geöffnet, so ist vor den weiteren Prüfvorgängen das Gerät wieder in den gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen.

Darüber hinaus sind auch Schutzvorrichtungen, die vor mechanischen Gefahren schützen, z. B. Schutzhauben an Winkelschleifern, zu betrachten. Besonderes Augenmerk ist auf die Anschlussleitungen der Arbeitsmittel zu richten (Abbildung 3.4).

Häufig ist herstellerseitig eine PVC-Leitung (H05VV-F o. ä.) vorgesehen worden, welche für den Einsatz unter erhöhter Belastung, wie sie z. B. auf Bau- und Montagestellen sowie in Werkstätten gegeben sind, ungeeignet ist. Bei elektrischen Handwerkszeugen, die überwiegend im gewerblichen Einsatz betrieben werden, muss die Netzanschlussleitung mindestens die Qualität einer leichten Gummischlauchleitung vom Typ H05RN-F besitzen oder vom Typ H05BQ-F sein. Eine Verlängerungsleitung für die o. g. Bereiche muss mindestens die Qualität einer mittelschweren Gummischlauchleitung H07RN-F aufweisen oder vom Typ H07BQ-F sein (siehe auch Abschnitte 8 und 9).

Die nachfolgende Checkliste enthält wesentliche Punkte des Besichtigens und Merkmale des Prüflings, die zu bewerten sind.

Eine vereinfachte Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel hat jede benutzende Person vor dem Einsatz durchzuführen (siehe auch Tabelle 3.3).

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Abb. 3.4
Beschädigte und für den Bereich Bau- und Montagestellen ungeeignete leichte Gummischlauchleitung Typ H05RR-F; außerdem weisen die Steckdosen nicht die notwendige Schutzart IP X4 auf.

Tabelle 3.3: Checkliste "Besichtigen"

Zu besichtigende Merkmale des Prüflings auf Mängel und Schäden
[_]Prinzipielle Eignung des Arbeitsmittels für den Einsatzbereich (siehe Abschnitt 8)
An Stecker, Kupplungsdose:
[_]Stecker-, Kupplungsgehäuse ohne Deformierung oder Beschädigung
[_]Keine Abnutzungen, Lockerungen, Brüche oder thermische Schäden an Steckerstiften
[_]Schutzkontakte frei von Korrosion, Verbiegungen oder Brüchen
An der Anschlussleitung (auch Handprobe):
[_]Wirksamkeit der Zugentlastungen
[_]Biege- und Knickschutzteile vorhanden und unbeschädigt
[_]Übereinstimmung der Schutzklassen, z. B. Arbeitsmittel, Stecker, ggf. Kupplung
[_]Richtige Querschnittzuordnung zwischen Netzanschlussleitung und Steckvorrichtung
[_]Eignung für den vorgesehenen Einsatzbereich (siehe Abschnitt 9)
Am Gehäuse, Körper, Typschild:
[_]Wirksamer Berührungsschutz, Schutzart mindestens "fingersicher" (IP 2X)
[_]Keine unzulässigen Eingriffe und Änderungen, Einritzungen, Abnutzung
[_]Schutzart der Gehäuse oder Verkleidungen nicht durch Zerstörung oder Einbeulung beeinträchtigt
[_]Gehäuse ohne Bruchschäden
[_]Unbeschädigte Isolierungen oder Isolierteile, z. B. von außen zugängliche Schleifkohlenhalter
[_]Anzeichen von Überlastung oder unsachgemäßem Gebrauch nicht erkennbar
[_]Keine übermäßige Verschmutzung, Korrosion, Feuchtigkeit, leitfähige Ablagerungen
[_]Kühlöffnungen frei, erforderliche Luftfilter vorhanden
[_]Keine Schäden an Schaltern, Schalterarretierungen, Stellteilen, Betätigungseinrichtungen, Meldeleuchten usw.
[_]Ordnungsgemäße Bestückung mit Sicherungen, Lampen oder dergleichen
[_]Mängelfreiheit auch von nicht elektrischen Schutzvorrichtungen, z. B. Spaltkeil, Schutzhaube, Anschluss der Staubabsaugung
[_]Ordnungsgemäß montierte und funktionstüchtige mechanische Schutzvorrichtungen
[_]Keine sonstigen mechanischen, chemischen oder thermischen Beschädigungen
[_]Sichere Trennung von leitfähigen berührbaren Kleinspannungsausgängen
[_]Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen, z. B. Warnsymbole, Schutzklasse, Schutzart, Kenndaten von Sicherungen, Schalterstellungen, Kategorie-Kennzeichnung K 1 oder K 2 usw.