DGUV Information 203-070 - Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel Fachwissen für Prüfpersonen

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Schutzklassen

Vor Beginn der Prüfung ist die Schutzklasse eines Arbeitsmittels festzustellen, da hierdurch der Prüfumfang bestimmt wird, z. B. bei der Besichtigung und den Messungen. Im Zweifelsfall kann der Hersteller oder Lieferant Auskunft geben.

  1. a.

    Schutzklasse I (SK I)

    ccc_1452_01_01.12.2016.jpg
    Abb. 3.1
    Elektrisches Arbeitsmittel der Schutzklasse I Die Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag beruht auf der Verbindung der berührbaren leitfähigen Teile des Gerätes, die im Fehlerfall eine gefährliche Berührungsspannung annehmen können, mit einem Schutzleiter und mit dem Schutzleiter der Versorgungsanlage. Es erfolgt keine Kennzeichnung am Gerät.
  2. b.

    Schutzklasse II (SK II)

    ccc_1452_02_01.12.2016.jpg
    Abb. 3.2
    Elektrisches Arbeitsmittel der Schutzklasse II Geräte, bei denen die aktiven Teile vollständig von doppelter oder verstärkter Isolierung umhüllt oder durch vergrößerte Isolierstrecken von berührbaren leitfähigen Teilen getrennt sind. Dies gewährleistet im Fehlerfall den Personenschutz gegen elektrischen Schlag. Ein Schutzleiter kann in der Anschlussleitung vorhanden sein, darf aber nicht mit berührbaren leitfähigen Teilen des Gerätes verbunden werden.

    Sind Arbeitsmittel mit dem Symbol ccc_1452_03_01.12.2016.jpg gekennzeichnet, ist davon auszugehen, dass es sich um Geräte der Schutzklasse II handelt. Elektrohandwerkzeuge sind heute üblicherweise in Schutzklasse II ausgeführt.
  3. c.

    Schutzklasse III (SK III)

    ccc_1452_04_01.12.2016.jpg
    Abb. 3.3
    Elektrisches Arbeitsmittel der Schutzklasse III Geräte, bei denen ausschließlich Schutzkleinspannung "SELV" (maximal AC 50 V oder DC 120 V) zur Anwendung kommt. Üblicherweise werden elektrische Arbeitsmittel mit AC 24 V oder AC 42 V eingesetzt. Eine Verbindung mit Netzen anderer Spannungsebenen ist bei bestimmungsgemäßer Anwendung durch die Kodierung der Steckvorrichtung nicht möglich.

    Die Körper dieser Geräte sind nicht mit einem Schutzleiter verbunden. Schutzklasse III-Geräte sind mit dem Symbol ccc_1452_05_01.12.2016.jpg gekennzeichnet. Diese Geräte werden für Arbeiten bei erhöhter elektrischer Gefährdung eingesetzt, z. B. in Behältern, Kesseln, Tanks.

    Die Schutzklasse I ist im Gegensatz zu den Schutzklassen II oder III am Gerät nicht gesondert gekennzeichnet. Das heißt, wird keine Kennzeichnung auf dem Typschild erkannt, muss die Schutzklasse I angenommen werden.
    In elektrischen Arbeitsmitteln, wie z. B. Ladegerät, Trenntrafo, Industriestaubsauger mit Schutzkontaktsteckdose oder Magnetfußbohrmaschine, können möglicherweise mehrere Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag kombiniert sein (siehe auch Abschnitt 7.2).

  4. d.

    Akkubetriebene Elektrowerkzeuge

    Akkuwerkzeuge werden nicht den Schutzklassen I, II oder III zugeordnet (vergleiche Anhang K, VDE 0740-1:2007-06). Zugehörige Ladegeräte, die mit Netzspannung betrieben werden, sind entsprechend der ausgewiesenen SK I oder SK II zu prüfen (Hinweise zur Prüfung siehe Abschnitt 7.7).