DGUV Information 203-070 - Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel Fachwissen für Prüfpersonen

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Abschnitt 9 - 9 Auswahl geeigneter Anschlussleitungen

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Anschlussleitungen elektrischer Arbeitsmittel zu richten. Elektrische Arbeitsmittel, die auch im Heim- und Hobbybereich eingesetzt werden und für den gewerblichen/industriellen Einsatz nicht vorgesehen sind, werden herstellerseitig vielfach mit PVC-Leitungen (H05VV-F o. Ä.) oder leichten Gummischlauchleitungen (H05RN-F) versehen. Diese Leitungsarten sind nicht für alle Einsatzbereiche geeignet; insbesondere nicht für die ständige Verwendung im Freien. In einigen Informationen der Unfallversicherungsträger, z. B. DGUV Information 203-006, sind Hinweise zu den Mindestanforderungen an Leitungen genannt.

Soweit die Normenreihe VDE 0740 keine höherwertige Bauart fordert, gelten für handgeführte Elektrowerkzeuge, die in Handwerk, Industrie sowie auf Bau- und Montagestellen sowie unter ähnlichen Bedingungen betrieben werden folgende Festlegungen:

In Innen- und überdachten Außenbereichen (Anwendungskategorie K 1) mindestens:

  • Gummischlauchleitung H05RN-F oder

  • Polyurethanschlauchleitung (EPR/PU) H05BQ-F.

Im Freien, auf Bau-/Montagestellen und bei erhöhter elektrischer Gefährdung sowie bei starker mechanischer Beanspruchung auch in Innen- und überdachten Außenbereichen (Anwendungskategorie K 2) mindestens:

  • Gummischlauchleitung H07RN-F (bis 4 m auch H05RN-F) oder

  • Polyurethanschlauchleitung (EPR/PU) H07BQ-F (bis 4 m auch H05BQ-F) oder

  • Gummischlauchleitung, öl-/ozonbeständiger Typ NSSHöu, bei sehr hoher mechanischer Belastung oder

  • Gummischlauchleitung NMHVöu zum Anschluss von Elektrowerkzeugen bei besonders hohen Verdrehungs- und Knickbeanspruchungen.

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung für die Einsatzbereiche ist zwischen Anschlussleitungen und Verlängerungsleitungen hinsichtlich der Beanspruchung und damit der Auswahl der Leitungsqualität zu unterscheiden.

Schweißleitungen müssen mindestens der Qualität H01N2-D (feindrähtig) bzw. H01N2-E (feinstdrähtig) gemäß VDE 0282-6 entsprechen.

Polyurethanschlauchleitungen (PUR-Leitungen, H05- oder H07BQ-F) dürfen keiner thermischen Beanspruchung durch Wärmequellen, z. B. heiße Oberflächen nach Brenn- oder Schweißarbeiten, Schweißperlen, im Gießereibereich, heiße Späne oder in der Nähe von Funken reißenden Maschinen, z. B. grobe Schleif- oder Trennarbeiten, ausgesetzt werden.


bgvr_ausrufungszeichen_01.12.2016.jpg Die Beobachtungen an entsprechenden Arbeitsplätzen zeigen, dass bei Wärmeeinfluss schnell tiefe Einschmelzungen erfolgen. Gummischlauchleitungen sind ebenfalls nicht warmfest, jedoch zeigt die Praxis, dass bei Hitzebeanspruchung die Einschmelzungen weniger intensiv sind und die Wärme länger einwirken muss, um vergleichbare Beschädigungen hervorzurufen.

Sonderanwendung Wasserbeständigkeit

  • Gummischlauchleitung Typ H07RN8-F für Anwendungen in unverschmutztem Wasser bis zu 10 m Tiefe und 40 °C.

Angaben zu weiteren Sonderanwendungen sind in VDE 0298-565-1 und VDE 0298-565-2 enthalten.

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Abb. 9.1
Beispiele für einige der genannten Anschlussleitungen