Abschnitt 6.1 - Einsatz von Kranen
Krane werden in den meisten Fällen mit einem Kranfahrer angemietet, Anschläger hingegen sind meist eigene Mitarbeiter.
Um Gefährdungen auszuschließen, muss die Verständigung zwischen Kranführer und Anschläger sichergestellt sein. Möglichkeiten der Verständigung sind
Handzeichen und
Sprache (z.B. Funk).