Abschnitt 4.5 - Prüffristen
Welche Prüffristen gelten für Arbeitsmittel?
Grundsätzlich sind alle Arbeitsmittel zu prüfen. Der Unternehmer muss Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen (). Er darf nur befähigte Personen mit der Prüfung beauftragen, die dazu entsprechend qualifiziert sind.
Bild 4-12:
Beispiele von Prüffristen für ausgewählte Arbeitsmittel (Richtwerte)
Arbeitsmittel und übliche Prüffristen (Baustellen) | |||
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Vor jedem Gebrauch ist eine Sicht- und Funktionsprüfung durchzuführen | |||
Elektrische Schweißgeräte | 3 Monate | Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) - auf Baustellen Funktionsprüfung RCD | monatlich täglich |
Anschlagmittel | jährlich | ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Baustellen | 3 Monate |
Feuerlöscher | alle 2 Jahre | Krane | jährlich |
Hubarbeitsbühnen | jährlich | Flurförderzeuge | jährlich |
Leitern | jährlich | hochziehbare Personenaufnahmemittel | jährlich |