DGUV Information 201-037 - Montage von Profiltafeln für Dach und Wand

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Abschnitt 3 - Unterweisung

Warum sollen Mitarbeiter unterwiesen werden?

Damit Mitarbeiter die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen erkennen und dementsprechend handeln können, benötigen sie konkrete Informationen, Erläuterungen und Anweisungen. Das bedeutet, dass sie während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden müssen. Unterweisungen sind so durchzuführen, dass sie von den Teilnehmern verstanden werden, dies gilt auch für ausländische Arbeitnehmer.

Wer hat die Unterweisung durchzuführen?

Die Unterweisung der Mitarbeiter führt der Unternehmer oder eine von diesem beauftragte Führungskraft durch. Wann ist zu unterweisen? Unterweisungen sollen vor Aufnahme der Tätigkeiten und danach regelmäßig stattfinden, mindestens jedoch jährlich.

Darüber hinaus gibt es anlassbezogene Unterweisungen, z.B.

  • für neue Mitarbeiter, auch Zeitarbeitnehmer,

  • Einsatz auf neuen Baustellen,

  • Änderungen des Arbeitsverfahrens, der Arbeitsmittel oder Sicherheitseinrichtungen und

  • nach Unfällen.

Eine projektbezogene Unterweisung zu baustellentypischen Gefährdungen ist dabei von besonderer Bedeutung.

Es ist sinnvoll, die Schwerpunkte des Arbeitsschutzes mit der Baustelleneinweisung/Arbeitsanweisung zu verbinden. In jedem Fall soll die Unterweisung praxisbezogen sein und die Mitarbeiter mit einbezogen werden (Bild 3-1).

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Bild 3-1: Baustellenspezifische Unterweisung vor Ort

Was ist bei der baustellenspezifischen Unterweisung zu beachten?

Aus der Gefährdungsbeurteilung gehen die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen hervor. Hierüber und über die Schutzmaßnahmen sind die Mitarbeiter zu unterweisen.

Anlässe zu einer baustellenspezifischen Unterweisung sind u.a.

  • vor Eröffnung einer neuen Baustelle (Baustelleneinweisung),

  • erstmaliger Einsatz auf der Baustelle oder Übernahme einer neuen Aufgabe (Arbeitseinweisungen),

  • Veränderungen der Montageabläufe,

  • Einsatz neuer Arbeitsmittel, neuer Montagetechnologien,

  • bei Einsatz von Mitarbeitern im Fremdbetrieb (z.B. Baustellen in Chemieanlagen) und

  • Ergebnisse von Baustellenbegehungen, z.B. festgestellte Mängel.

Auf das Projekt bezogene Unterweisungsinhalte können z.B. sein:

  • Organisation der Baustelle,

  • baustellenspezifische Regelungen, z.B. aus Festlegungen der Baustellenordnung oder aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan),

  • Verhalten bei Störungen, Unfällen,

  • Rettungskette und Maßnahmen zur Ersten Hilfe,

  • Betriebsanweisungen und Montageanweisung und

  • Benutzung und Handhabung von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen.

Die Verwendung spezieller "Checklisten" hat sich dabei bewährt. Im Anhang ist ein Beispiel aufgeführt, über welche baustellenbezogene Schwerpunkte die Mitarbeiter vor ihrem Einsatz unterwiesen werden können.

Was ist über die Unterweisungen zu dokumentieren?

Neben dem Unterweisungsthema sollten auch die Unterweisungsinhalte mindestens in Stichpunkten aufgeführt sein. Die unterwiesenen Mitarbeiter bestätigen die Teilnahme per Unterschrift. Es ist darauf zu achten, dass Mitarbeiter, die nicht teilnehmen konnten, nachunterwiesen werden.

Im Anhang ist ein Muster der Dokumentation einer Unterweisung angefügt.

Hinweis:

Die baustellenspezifische Unterweisung der Mitarbeiter vor Einsatz auf der Baustelle ist vom Vorgesetzten besonders zu beachten!