DGUV Information 208-029 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung

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Abschnitt 3.4 - Forderungen aus Unfallverhütungsvorschriften

In Abhängigkeit von den durchzuführenden Arbeiten bei der Montage/Demontage von Fahrtreppen und Fahrsteigen sind

  • Befestigungspunkte (Lastabtragungspunkte) für Gerüste am Gebäude,

  • Anschlagpunkte für Hub- und Zuggeräte

    und

  • Anschlagpunkte für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

planerisch, statisch und organisatorisch zu berücksichtigen.

Siehe Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (BGV C22) in Verbindung mit der Normenreihe

  • DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste",

  • DIN EN 12810 "Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen"

    und

  • DIN EN 12811 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" sowie die BG-Information "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten" (BGI 663).