Abschnitt 3.1 - 3
Grundlegende Anforderungen
3.1
Planung
Bei der Planung der Montage-, Demontage- und Instandhaltungsarbeiten von Fahrtreppen und Fahrsteigen oder deren Komponenten sind die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Baustellenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.