Abschnitt 9.2 - Instandhaltungsanweisungen
Für die Instandhaltungsarbeiten an Fahrtreppen und Fahrsteigen müssen schriftliche Instandhaltungsanweisungen erstellt und vor Arbeitsbeginn dem Aufsichtführenden ausgehändigt werden.
Die Anweisungen sind entsprechend der DIN EN 13015 zu erstellen.