DGUV Information 208-029 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung

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Abschnitt 8.1 - 8
Inverkehrbringen

8.1
Probelauf mit Endabnahme

Fahrtreppen und Fahrsteige werden in der Regel bereits im Herstellerwerk einem Probelauf unterzogen. Nach der Montage am Einbauort wird durch den Montagebetrieb ein Probelauf mit Endprüfung der betriebsfertigen Fahrtreppe/des Fahrsteiges durchgeführt. Nach erfolgreicher Prüfung der Fahrtreppe/des Fahrsteiges und der Umgebung erklärt der Hersteller und oder der Montagebetrieb die Konformität der Anlage und nimmt die CE-Kennzeichnung vor.

Siehe DIN EN 115.

Gefährdungen und Schutzmaßnahmen siehe Abschnitte 7.4 bis 7.6.