DGUV Information 208-029 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7.4 - Arbeiten im Stufen- oder Palettenband

Arbeiten im Stufen- oder Palettenband sind nur bei stillstehender Anlage erlaubt, dabei ist die Anlage gegen irrtümliches Inbetriebsetzen zu sichern.

Eine Sicherung gegen unbefugtes Inbetriebsetzen kann durch Abschließen des ausgeschalteten Hauptschalters oder durch Überwachung durch einen zweiten aufsichtführenden Mitarbeiter erfolgen.