Abschnitt 7.4 - Arbeiten im Stufen- oder Palettenband
Arbeiten im Stufen- oder Palettenband sind nur bei stillstehender Anlage erlaubt, dabei ist die Anlage gegen irrtümliches Inbetriebsetzen zu sichern.
Eine Sicherung gegen unbefugtes Inbetriebsetzen kann durch Abschließen des ausgeschalteten Hauptschalters oder durch Überwachung durch einen zweiten aufsichtführenden Mitarbeiter erfolgen.