Abschnitt 7.3 - Sichtprüfung der Anlage
Vor Beginn des Probelaufs ist eine Sichtprüfung der Fahrtreppe oder des Fahrsteiges vorzunehmen.
Dazu gehört z.B.:
Sind Absturzgefährdungen ausgeschlossen?
Ist die Montagefreiheit der Anlage gegeben, behindern keine baulichen Einrichtungen der Baustelle den Betrieb?
Sind Stufenband sowie die Zu- und Abgänge frei von Materialien?
Sind Antriebs- und Umkehrstation der Anlage gesperrt?
Sind keine äußerlichen Beschädigungen am Stufen- oder Palettenband erkennbar?
Eine weitere Inbetriebnahme ist erst möglich, wenn alle genannten Punkte erfüllt sind.