DGUV Information 208-029 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7.3 - Sichtprüfung der Anlage

Vor Beginn des Probelaufs ist eine Sichtprüfung der Fahrtreppe oder des Fahrsteiges vorzunehmen.

Dazu gehört z.B.:

  • Sind Absturzgefährdungen ausgeschlossen?

  • Ist die Montagefreiheit der Anlage gegeben, behindern keine baulichen Einrichtungen der Baustelle den Betrieb?

  • Sind Stufenband sowie die Zu- und Abgänge frei von Materialien?

  • Sind Antriebs- und Umkehrstation der Anlage gesperrt?

  • Sind keine äußerlichen Beschädigungen am Stufen- oder Palettenband erkennbar?

Eine weitere Inbetriebnahme ist erst möglich, wenn alle genannten Punkte erfüllt sind.