DGUV Information 208-029 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung

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Abschnitt 6.3 - Montage der Fahrtreppe oder des Fahrsteiges

Die Montage kann als Komplettanlage oder als geteilte Anlage erfolgen. Geteilt angelieferte Anlagen werden auf einem Vormontageplatz oder an ihren Gebäudeauflagern zusammengefügt.

Dabei sind in einer Abstimmung zwischen Auftraggeber und Montagebetrieb folgende Sicherheitsanforderungen zu beachten:

  • Transportwege frei und ausreichend tragfähig, andernfalls Zusatzmaßnahmen einleiten,

  • Ablagepunkte und Montageplätze eben und ausreichend tragfähig (Gefahr des Einbrechens oder Umstürzens der Last),

  • eindeutige Absprache zwischen den Beschäftigten (siehe Abschnitt 4.1.6),

  • Transportmittel, Hebezeuge und Anschlagmittel müssen geeignet sein und dürfen nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden (Gefahr des Abstürzens der Last),

  • bei Absturzgefährdung sind Maßnahmen entsprechend Abschnitt 4.6 zu treffen,

  • unter schwebenden Lasten dürfen sich keine Personen aufhalten (Gefahr durch Herabfallen der Last),

  • Beachtung erhöhter Scher- und Quetschgefahr beim Einbringen der Fahrtreppe oder des Fahrsteiges in das Auflager und beim Zusammenfügen geteilter Anlagen.