DGUV Information 208-029 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung

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Abschnitt 1.1 - 1
Anwendungsbereich

1.1

Diese BG-Information findet Anwendung bei der Montage, Demontage und Instandhaltung von Fahrtreppen und Fahrsteigen, die der

sowie mindestens der

  • EN 115 "Sicherheitsregel für den Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen"

entsprechen.