DGUV Information 208-029 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung

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Fahrtreppen und Fahrsteige
Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung
(bisher: BGI 5069-2)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" der DGUV

Stand der Vorschrift: Dezember 2007

bgi-5069-2_titel.jpg

Die vorhergehenden "Richtlinien für Fahrtreppen und Fahrsteige" (ZH 1/484) vom Oktober 1988 wurden vollständig überarbeitet und in eine zweiteilige BG-Information

  • Fahrtreppen und Fahrsteige; Teil 1: Betrieb (BGI 5069-1)

    sowie

  • Fahrtreppen und Fahrsteige; Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung (BGI 5069-2)

überstellt.

Hinweis:

Hinsichtlich außer Kraft gesetzter Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere des so genannten Maschinenaltbestandes, sowie älterer Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter, die unter ihrer bisherigen ZH 1-Nummer auch weiterhin anzuwenden sind, siehe Internetfassungen der DGUV

"http://www.dguv.de/bgvr ".

Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in diesen BG-Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Soweit in BG-Informationen verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben werden, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.

Vorbemerkung

Diese BG-Information wurde vom Sachgebiet "Fahrtreppen und Fahrsteige" im Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" der Abteilung für Sicherheit und Gesundheit - SiGe der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV unter Mitarbeit der/des

  • Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren - Bremen,

  • Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd,

  • Berufsgenossenschaft der Straßen, U-Bahnen und Eisenbahnen,

  • Fachausschusses "Bau",

  • Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels,

  • Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA),

  • Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di),

  • Verbandes der Technischen Überwachungsvereine e.V. (VdTÜV),

  • DEKRA Testing & Inspection GmbH,

  • Fachverbandes Industrie verschiedener Eisen- und Stahlwaren e.V.,

  • DB Bahn Station & Service AG,

  • KONE GmbH,

  • Schindler Deutschland Holding GmbH,

  • Thyssen Fahrtreppen GmbH,

erarbeitet.

Die BG-Information enthält Hinweise zur sicheren Durchführung von Montage-, Demontage- und Instandhaltungsarbeiten, zur Aufstellung von Anweisungen, zur Qualifizierung und Unterweisung der Beschäftigten sowie zur Planung der Arbeiten.

Die in dieser BG-Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

Hinweis:

Die in dieser BG-Information genannten BG-Regeln für den Gerüstbau (BGR 165ff.) wurden zwischenzeitlich zurückgezogen. Sie dürfen jedoch unter Berücksichtigung der Betriebssicherheitsverordnung weiter angewendet werden; die Regelungen der Verordnung sind vorrangig zu beachten.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich 1
Begriffsbestimmungen2
Grundlegende Anforderungen 3
Planung3.1
Beurteilung der Arbeitsbedingungen3.2
Forderungen aus der Baustellenverordnung3.3
Forderungen aus Unfallverhütungsvorschriften3.4
Allgemeine Sicherheitsanforderungen 4
Organisatorische Maßnahmen4.1
Arbeitsplätze4.2
Verkehrswege4.3
Persönliche Schutzausrüstungen und Arbeitskleidung4.4
Montage- und Arbeitsmittel4.5
Arbeiten mit Absturzgefahr4.6
Umgang mit Gefahrstoffen4.7
Brand- und Explosionsgefahren4.8
Elektrische Gefährdung4.9
Spezielle Sicherheitsanforderungen 5
Montagegerüste5.1
Leitern5.2
Übereinander liegende Arbeitsplätze5.3
Arbeiten in gefährdeten Bereichen5.4
Zusätzliche Sicherheitsanforderungen bei der Montage 6
Einholung notwendiger Genehmigungen6.1
Einbringungsplan6.2
Montage der Fahrtreppe oder des Fahrsteiges6.3
Montage der Balustrade6.4
Sicherung nach Abschluss der Montage6.5
Zusätzliche Sicherheitsanforderungen bei dem Probelauf und der Inbetriebnahme 7
Elektrischer Anschluss7.1
Prüfen des Hauptschalters7.2
Sichtprüfung der Anlage7.3
Arbeiten im Stufen- oder Palettenband7.4
Überprüfen der sicherheitstechnischen Einrichtungen7.5
Probelauf mit nicht geschlossener Antriebs- und Umkehrstation7.6
Restkomplettierung von Fahrtreppe, Fahrsteig7.7
Inverkehrbringen 8
Probelauf mit Endabnahme8.1
Bau- und Abnahmeprüfung8.2
Übergabe der Anlage und der Dokumentation8.3
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bei der Instandhaltung 9
Allgemeine Anforderungen bei der Instandhaltung9.1
Instandhaltungsanweisungen9.2
Verantwortung des Betreibers9.3
Verantwortung des Instandhaltungsunternehmens9.4
An- und Abmeldung beim Betreiber9.5
Abschrankung von Fahrtreppe bzw. Fahrsteig9.6
Sicherung gegen unbefugte Inbetriebsetzung9.7
Durchzuführende Arbeiten9.8
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bei Reinigungsarbeiten 10
Äußere Reinigung10.1
Innere Reinigung10.2
Mitwirkungspflicht des zuständigen Instandhaltungsunternehmens bei der inneren Reinigung10.3
Anzeige von Bau- und MontagearbeitenAnhang 1
Muster einer MontageanweisungAnhang 2
(gemäß §§ 10 und 11 der Betriebssicherheitsverordnung)Anhang 3
Checkliste für den Gerüstbenutzer zur Überprüfung von Arbeits- und SchutzgerüstenAnhang 4
Vorschriften und RegelnAnhang 5