DGUV Information 208-028 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 1: Sicherer Betrieb

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Abschnitt 5.8 - Äußere Reinigung

Um einen einwandfreien Betrieb der Fahrtreppen und der Fahrsteige zu gewährleisten, sind diese regelmäßig zu reinigen.

Bei manuellen Reinigungsarbeiten ist zu beachten:

  • Fahrtreppen und Fahrsteige stillsetzen und gegen Inbetriebnahme sichern, z.B. durch Schlüssel abziehen.

  • Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass auf den Fahrtreppen und Fahrsteigen kein Personenverkehr statt findet.

  • Verschiedene Bauteile der Fahrtreppe bzw. des Fahrsteigs dürfen nicht mit aggressiven Putzmitteln gereinigt werden. Die Verwendung der vom Hersteller angegebenen Reinigungsmittel bzw. von gleichwertigen Produkten wird daher empfohlen. Im Zweifel ist der Hersteller zu kontaktieren.

  • In das Innere der Fahrtreppe bzw. des Fahrsteigs darf kein Wasser oder andere Flüssigkeit gelangen.

Bei maschinellen Reinigungsarbeiten sind die Hinweise des Herstellers der Reinigungsmaschine zu beachten.

Es wird empfohlen den Hersteller der Fahrtreppe bzw. des Fahrsteigs über die Eignung des Reinigungsgerätes zu befragen.