DGUV Information 208-028 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 1: Sicherer Betrieb

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Fahrtreppen und Fahrsteige
Teil 1: Sicherer Betrieb
(bisher: BGI 5069-1)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" der DGUV

Stand der Vorschrift: Dezember 2007

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Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in diesen BG-Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind, Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Vorbemerkung

Wiederholt haben sich Unfälle im Zusammenhang mit der Benutzung von Fahrtreppen bzw. Fahrsteigen ereignet, die in einzelnen Fällen tödlich endeten.

Unfallbeispiele:

  • Bei dem Bestreben, eine vom vorderen Einkaufswagen gefallene Tasche aufzuheben, ist eine Frau über den Handlauf der Fahrtreppe 7,5 Meter in die Tiefe gestürzt und erlitt dabei tödliche Verletzungen. Sie hatte versucht, auf dem Handlauf an dem Einkaufswagen vorbei zu rutschen, woraufhin sie das Gleichgewicht verlor.

  • Ein Mitarbeiter eines Warenhauses rutschte beim Hinaufgehen der Fahrtreppe von der Stufenvorderkante ab und zog sich dabei eine schwere Schürfwunde zu.

  • Eine Kundin hat mit einem langen, bis zum Boden reichenden Jeansrock eine Fahrtreppe benutzt. An dem unteren Ende der Fahrtreppe ist der Rock, als die Stufenhöhe abnahm, zwischen Stufe und Seitenverkleidung geraten und mit gezogen worden. Die Treppe blieb erst stehen, als durch die seitliche Verschiebung der Stufe, in die der Rock geraten war, ein Kamm aus seiner Halterung herausgebrochen worden war. Dabei stürzte die Kundin und verletzte sich das Knie schwer.

Häufige Unfallursache ist persönliches Fehlverhalten. Darüber hinaus ereignen sich auch technisch bedingte Unfälle. Werden Prüf- und Wartungsfristen hinausgezögert, kann dies zu technischem Versagen führen.

Diese BG-Information wurde vom Sachgebiet "Fahrtreppen und Fahrsteige" im Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" der Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV unter Mitwirkung der/des

  • Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren - Bremen,

  • Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd,

  • Berufsgenossenschaft der Straßen, U-Bahnen und Eisenbahnen,

  • Fachausschusses Bau der DGUV,

  • Hauptverband des Deutschen Einzelhandels,

  • Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA),

  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di),

  • Verband der Technischen Überwachungsvereine e.V. (VdTÜV),

  • DEKRA Testing & Inspection GmbH,

  • Fachverband Industrie verschiedener Eisen- und Stahlwaren e.V.,

  • DB Bahn Station & Service AG,

  • KONE GmbH,

  • Schindler Deutschland Holding GmbH,

  • Thyssen Fahrtreppen GmbH

erarbeitet.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich 1
Begriffsbestimmungen2
Bauliche Gestaltung und Ausrüstung 3
Schutz gegen Quetschgefahr3.1
Schutz gegen Einzugsgefahr3.2
Handlauf3.3
Verkehrswege3.4
Stauraum3.5
Beleuchtung3.6
Präsentation von Waren3.7
Schutz gegen Absturz3.8
Kennzeichnung3.9
Anforderungen zum Transport von Einkaufswagen auf Fahrsteigen 4
Anforderungen an Fahrsteige4.1
Anforderungen an Einkaufswagen4.2
Betrieb 5
Betriebsanweisung5.1
Ein- und Ausschalten5.2
Schutz gegen Sturz5.3
Gebots- und Informationszeichen5.4
Sperrige Gegenstände5.5
Transport schwerer Wagen5.6
Rückführung der Einkaufswagen5.7
Äußere Reinigung5.8
Sicherheitsgefährdendes Verhalten5.9
Änderung der Fahrtrichtung5.10
Instandhaltung 6
Allgemeine Anforderungen bei der Instandhaltung6.1
Durchführung von Arbeiten6.2
Innere Reinigung6.3
Prüfung 7
Allgemeines7.1
Wiederkehrende Prüfungen7.2
Regelmäßige Prüfungen7.3
Checkliste "Voraussetzungen zum Einschalten (Ingangsetzen)"Anhang 1
Verbots-, Gebots- und InformationszeichenAnhang 2
Muster-BetriebsanweisungAnhang 3
Vorschriften und RegelnAnhang 4