DGUV Information 214-023 - Nur (nicht um-) kippen Leitfaden für Fahrer und Unternehmer, damit der Kippsattel beim Kippen nicht umkippt

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Abstand zu Böschungen und Verbau

Zu Böschungen und Verbau ausreichend Abstand lassen. Sonst besteht die Gefahr, dass diese einbrechen bzw. abrutschen - und das Fahrzeug hinterher. Als grobe Anhaltswerte für nach StVZO zugelassene und nicht überladene Straßenfahrzeuge dienen die nachfolgenden Angaben. Wenn Sie es genauer wissen müssen, orientieren Sie sich zusätzlich an der DIN 4124 "Baugruben und Gräben".

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Böschungswinkel nicht mehr als:

  • 45° bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden

  • 60° bei steifen oder halbfesten bindigen Böden

  • 80° bei Fels