DGUV Information 214-023 - Nur (nicht um-) kippen Leitfaden für Fahrer und Unternehmer, damit der Kippsattel beim Kippen nicht umkippt

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Abschnitt 1.1 - 1. Etwas zur Technik
1.1 Muldenlängen, Fahrzeugkategorien und klebendes Ladegut

Falsche Fahrzeugauswahl für den Einsatzzweck: Mit Muldenlängen von mehr als 7, 5 m können nur noch trockene, "rieselfähige" Güter auf völlig ebenem Boden gefahrlos gekippt werden. Es wäre eine Fehlentscheidung, solche Fahrzeuge für den Transport von beispielsweise Asphalt, Erdreich oder lehmigem Sand einzusetzen.

Eine Hilfestellung bei der Fahrzeugauswahl gibt es bei Kippsatteln mit Hinterkipper-Muldenaufbau, wenn sie nach DIN 70073 geprüft wurden. Diese Norm enthält Prüfverfahren und Kriterien zur Kategorisierung dieser Fahrzeugart hinsichtlich ihrer Standsicherheit beim Abkippen der Ladung. Entsprechen Fahrzeuge Kategorie A dieser Norm, darf mit ihnen auf tragfähigen Flächen, auf denen mit Unebenheiten gerechnet werden muss, gekippt werden. Mit Fahrzeugen der Kategorie B hingegen darf nur auf waagerechten, ebenen und tragfähigen Flächen wie z. B. Straßen oder Betriebshöfen mit befestigtem Untergrund gekippt werden.

Generell gilt: Höchste Vorsicht, wenn das Ladegut klebt oder angefroren ist, vor allem bei Muldenlängen über 7, 5 m!

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Nicht selten muss bei Produktwechseln oder -anhaftungen die Mulde vor dem nächsten Beladen gereinigt werden. Ein Reinigen der Mulde setzt ein Ein- und Aussteigen voraus - aber wie?

Es fehlen leider vielfach wirklich brauchbare Einstiegsmöglichkeiten, um gefahrlos in die Mulde hinein- und wieder herauszukommen. Fordern Sie als Unternehmerin oder Unternehmer bei der Beschaffung Ihren Lieferanten auf, praxisgerechte Lösungen vorzusehen.

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Tipp: Gerade bei klebendem Ladegut ist häufiges Reinigen der Mulde "erste Bürgerpflicht"!

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