DGUV Information 214-022 - Industriereinigung Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Strahlarbeiten

3.2.1
Verfahren

Außer dem Strahlmedium Wasser gibt es noch weitere Medien, mit denen Oberflächen gereinigt werden können. [BGR 500 Kap. 2.24]

Hierbei handelt es sich um abrasive Zusätze, die über ein Fördermedium (Luft, Wasser) mit hoher Geschwindigkeit auf die zu reinigende Oberfläche gestrahlt werden. Als Zusatz wird in der Regel Strahlsand verwendet. Daneben sind für spezielle Anwendungen auch andere Zusätze einsetzbar. Bezüglich der Zusätze existieren Grenzwerte für gefährliche Inhaltsstoffe, die der nebenstehend genannten Vorschrift entnommen werden können.

3.2.2
Besondere Gefährdungen

Leichtmetalle (insb. Aluminium) und Eisen dürfen nicht gleichzeitig oder wechselweise gestrahlt werden, wenn keine besonderen Maßnahmen gegen das Entzünden von aufgewirbeltem Staub getroffen werden. Aluminium und Rost können in "aluminothermischen Reaktionen" stark reagieren bzw. explodieren. Auch die Möglichkeit anderer Staubexplosionen muss gegebenenfalls bedacht werden. Weitere Informationen können der Online-Datenbank GESTIS STAUB-EX entnommen werden.

3.2.3
Persönliche Schutzausrüstungen

Die persönlichen Schutzausrüstungen müssen den Industriereiniger schützen vor:

  • Nässe (wenn Wasser als Fördermittel)

  • mechanischen Gefährdungen durch das Strahlmittel und das Fördermittel

  • mechanischen Gefährdungen durch reflektierte Strahlen und durch abgelöste Beschichtungen

  • freigesetzten Gefahrstoffen

In der Regel kommen

  • spezieller Atemschutz (DIN EN 14594),

  • Prallschutzkleidung (DIN EN ISO 14877),

  • Gehörschutz,

  • Schutzhandschuhe und Schutzschuhe

zur Anwendung.

Können (minder)giftige, sehr giftige, krebserzeugende, fruchtschädigende oder erbgutverändernde Substanzen freigesetzt werden, müssen glatte, reißfeste Strahleranzüge eingesetzt werden. Das Gewebe muss leicht abwaschbar sein und einer Zugkraft von 450 N und einer Weiterreißkraft von 20 N standhalten. Der Atemschutz ist auf die Gefahrstoffe auszurichten. Der Anzug muss vor dem Ausziehen gründlich dekontaminiert werden.

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Abb. 3-13: Beispiel für eine Strahlerschutzbekleidung mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutz

Auch ein eventueller Sicherungsposten muss gegebenenfalls mit persönlichen Schutzausrüstungen ausgestattet werden! Ein Sicherungsposten ist z.B. bei Strahlerarbeiten in engen Räumen erforderlich.

Eine Betriebsanweisung findet sich im Anhang.