DGUV Information 214-022 - Industriereinigung Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge

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Abschnitt 3 - 3 Gefährdungen durch Reinigungstechniken und -verfahren

Grundsätzlich lassen sich im Bereich der Industriereinigung die manuelle und die mechanische Reinigung unterscheiden.

Bei der manuellen Reinigung reinigt der Industriereiniger mit Hilfsmitteln wie z.B. Schaufel, Besen, Putztüchern oder Schiebern. Primäre Gefährdungen können in diesem Fall von dem zu reinigenden Gegenstand (z.B. Temperatur, elektrischer Strom, Bewegung) und dem abzureinigenden Stoff bzw. von eingesetzten Reinigungsmitteln ausgehen. Die Reinigungstechnik selbst stellt in der Regel keine Gefährdung dar.

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Abb. 3-1: Manuelle Reinigung

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Abb. 3-2: Mechanische Reinigung (Beispiel: Hochdruck-Reinigung eines Wärmetauschers)

Unter mechanischer Reinigung versteht man die Reinigung unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel. Nicht selten sind die eingesetzten Maschinen Quelle von Gefährdungen, zum Beispiel durch Unachtsamkeit, unsachgemäßen Umgang oder mangelhaften Zustand.

Dazu addieren sich die unter "manuelle Reinigung" genannten Gefährdungen. Es ist vor der Arbeitsaufnahme insbesondere sicherzustellen, dass sich die technischen Hilfsmittel in einem ordnungsgemäßen (Prüfungen, Wartungen) und sicheren (Beschädigungen) Zustand befinden.