DGUV Information 214-022 - Industriereinigung Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge

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Abschnitt 1.2 - 1.2 Sicherheitschecks

Der ausgefüllte und unterschriebene Auftraggeber-Sicherheitscheck ist die absolute Minimalvoraussetzung für die Aufnahme von Industriereinigungsarbeiten. Es sind nicht alle Informationen enthalten, die für den Auftragnehmer relevant sind. Zielrichtung des Checks ist

  1. 1.

    das Ausschließen der höchsten Risiken; die knappe Zusammenstellung basiert auf der Auswertung zahlreicher Unfälle, Beinahe-Unfälle und tödlicher Verletzungen;

  2. 2.

    das gezielte und direkte Einbeziehen des Auftraggebers in die Sicherheitsplanung.

Ohne einen vom Auftraggeber unterschriebenen Auftraggeber-Sicherheitscheck soll keine Reinigungsarbeit begonnen werden!

Beim Befahren von engen Räumen ist darüber hinaus ein Erlaubnisschein der BG-Regel: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen (BGR 117-1) auszufüllen, siehe Anhang.

Der Auftragnehmer-Sicherheitscheck fasst einige der wichtigsten Punkte aus der Gefährdungsbeurteilung zusammen, die der Auftragnehmer vor Aufnahme der Arbeiten zu berücksichtigen hat. Er kann vor Ort zur Überprüfung der grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden.

Die Sicherheitschecks sind auch in der Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung abgedruckt. Dort sind die einzelnen Punkte mit den betreffenden Kapiteln in der Gefährdungsbeurteilung verknüpft.

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Abb. 1-1: BGI 5063-2 - Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

Auftraggeber-Sicherheitscheck

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Auftragnehmer-Sicherheitscheck

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