DGUV Information 214-022 - Industriereinigung Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7.1 - 7 Physikalische Einwirkungen

7.1 Lärm

Lärmbelastungen sind in vielen Bereichen der Industrie anzutreffen. Der Industriereiniger ist dabei potenziell einer Doppelbelastung ausgesetzt, da er

  1. a)

    Lärmintensive Arbeitstechniken anwendet und

  2. b)

    sich am Einsatzort möglicherweise in Lärmbereichen bewegen muss.

Außerdem kann die Kommunikation durch Lärm eingeschränkt sein, Warnsignale werden u.U. nicht rechtzeitig erkannt.

7.1.1
Lärm am Einsatzort

In der Regel sind Lärmbereiche am Einsatzort durch entsprechende Kennzeichnung kenntlich gemacht. Für die beschäftigten Industriereiniger gilt selbstverständlich, dass die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen sind, ebenso wie von den normalerweise in dem Bereich Beschäftigten.

Kennzeichnungen können jedoch aus verschiedenen Gründen fehlen, z.B. weil der Einsatzort normalerweise kein Arbeitsplatz und daher keine Kennzeichnung notwendig ist oder weil es sich um einen einfachen Lärmbereich handelt.

Orientierende Lärmmessungen sind auf jeden Fall hilfreich.

Beispiele für typische Lärmbereiche sind pneumatische Anlagen, Turbinen, Dieselaggregate, Rüttel-, Brech-, Sieb-, Hämmeranlagen, Mühlen, Gebläse, Ventile, Pumpen, Kompressoren, Walzen.

7.1.2
Lärm durch Arbeitstechniken der Industriereinigung

Viele Techniken der Industriereinigung gehen mit Lärmentwicklung einher.

Personenbezogene Messungen ergaben, dass Flüssigkeitsstrahler bei der Bearbeitung von Oberflächen mit Drücken von etwa 1000 bar einen Schalldruckpegel von 97 dB(A) bis 120 dB(A) erzeugen können.

Hohe Schalldruckpegel sind auch bei den meisten anderen Techniken (Saugen, Sand- und Granulat-Strahlen, Schneiden) zu erwarten.

7.1.3
Schutzmaßnahmen

  • Lärmquellen so weit wie möglich außer Betrieb nehmen

  • Aufenthaltszeiten beschränken

  • Angepassten Gehörschutz zur Verfügung stellen (8.3.10)

  • Optische Warneinrichtungen installieren

  • Lärmgeminderte Arbeitsmittel bevorzugen

  • Ruppige Arbeitsweise vermeiden (Werfen von Material, Fallenlassen von Werkzeugen), laute Arbeiten (Richten mit dem Hammer usw.) auf ein Minimum beschränken.