DGUV Information 214-022 - Industriereinigung Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.3 - 6.3 Inertisierung

6.3.1
Inertisierung von Gasgemischen

Durch Zugabe von gasförmigen Inertstoffen (z.B. Stickstoff, Kohlendioxid, Edelgasen), Wasserdampf oder auch von pulverförmigen Inertstoffen, kann die Bildung explosionsfähiger Gemische verhindert werden.

Die partielle Inertisierung beruht auf der Verringerung der Sauerstoffkonzentration im Gemisch, so dass dieses nicht mehr explosionsfähig ist. Bei erneuter Vermischung mit Luft wird das Gemisch wieder explosionsfähig.

Bei der totalen Inertisierung werden explosionsfähige Gemische dadurch vermieden, dass das Verhältnis des Partialdruckes des Inertgases zu demjenigen des brennbaren Gases oder Dampfes einen bestimmten Grenzwert überschreitet. Das Gemisch wird auch bei erneuter Vermischung mit Luft nicht wieder explosionsfähig.

Wesentliche Voraussetzung für jede Art der Inertisierung ist ihre Überwachung mit geeigneten Messgeräten. Es ist weiterhin eine Alarmschwelle unterhalb der höchstzulässigen Sauerstoffkonzentration festzulegen.

Bei Erreichen der Alarmschwelle müssen - den Bedingungen des Einzelfalles entsprechend von Hand oder automatisch ausgelöst - Schutzmaßnahmen durchgeführt oder Notfunktionen ausgelöst werden.

Inertisierte Behälter enthalten wegen Sauerstoffmangels (O2 < 17 %) keine atembare Atmosphäre. Sie können nur mit von der Umgebungsluft unabhängig wirkendem Atemschutz betreten werden.

6.3.2
Inertisierung brennbarer Stäube

Da viele Leichtmetallstäube mit Kohlendioxid und zum Teil auch mit Stickstoff reagieren können, müssen in diesen Sonderfällen Edelgase als Inertgas verwendet werden.

Zur Vermeidung von Glimm- oder Schwelbränden bei Ablagerungen brennbarer Stäube müssen zum Teil noch wesentlich niedrigere Sauerstoffkonzentrationen eingehalten werden als es zur Vermeidung von Staubexplosionen notwendig ist. Die dafür maßgebenden Sauerstoffkonzentrationen müssen gesondert ermittelt werden.

6.3.3
Inertisierung hybrider Gemische

Bei gleichzeitigem Vorhandensein gasförmiger, staubförmiger und/oder nebelförmiger Stoffe ist zur Ermittlung der höchstzulässigen Sauerstoffkonzentration die Komponente mit der niedrigsten Sauerstoffgrenzkonzentration zu Grunde zu legen.