DGUV Information 214-022 - Industriereinigung Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge

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Abschnitt 4.1 - 4 Gefahrstoffe

4.1 Gesundheitsgefahren

4.1.1
Aufnahmewege in den menschlichen Körper

Gefahrstoffe können auf drei verschiedenen Wegen in den menschlichen Körper gelangen, durch

  • Einatmen

  • Hautkontakt

  • Verschlucken

Der Aufnahmeweg wird maßgeblich von der physikalischen Erscheinungsform der Stoffe bestimmt. Es wird zwischen folgenden physikalischen Erscheinungsformen unterschieden:

  • Gase

  • Dämpfe

  • Flüssigkeiten

  • Feststoffe

  • Schwebstoffe - Nebel (Aerosole), Rauche und Stäube (Partikel)

Zum Beispiel können Lösungsmittel in flüssiger Form durch unmittelbaren Hautkontakt und als Dämpfe zum Teil schon bei Raumtemperatur über die Atemwege in den Körper gelangen.

4.1.2
Wirkung auf den menschlichen Körper

Gefahrstoffe können akut oder chronisch wirken:

Merkmal einer akuten Wirkung ist die unmittelbare Körperschädigung, die sogar zum sofortigen Eintritt des Todes führen kann. Demgegenüber können chronische Schäden auftreten, wenn Gefahrstoffe über lange Zeit - auch in geringen Mengen - einwirken. Häufig wird die chronische Einwirkung unterschätzt. Dies gilt z.B. für den Umgang mit lösemittelhaltigen Produkten bezüglich ihrer Wirkung auf die Haut oder die inneren Organe.