BGI 5053 - Lärmmesstechnik Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz

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Abschnitt 12 BGI 5053 - 12 Messbericht

Die durchgeführte Geräuschimmissionsmessung sollte ausführlich dokumentiert werden, so dass bei eventuellen späteren Rückfragen oder in Streitfällen die erforderlichen Daten vorliegen. Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung besteht für den Unternehmer die Pflicht, die gewonnenen Ergebnisse in geeigneter Form zu dokumentieren und mindestens 30 Jahre aufzubewahren.

Falls Geräuschimmissionsmessungen mehrfach mit gleicher Aufgabenstellung und Messausrüstung durchgeführt werden, kann es zweckmäßig sein, für den Messbericht spezielle Formulare vorzubereiten, die die Erfassung und Auswertung der Messergebnisse erleichtern und außerdem sicherstellen, dass keine wichtigen Angaben vergessen werden (Checkliste).

Der berechnete Lärmexpositionspegel LEX,8h und der Spitzenschalldruckpegel LpCpeak sind nach DIN 45645-2 im Messbericht bei Messungen nach Genauigkeitsklasse 1 jeweils mit einer Stelle nach dem Komma anzugeben. Bei Messungen nach Genauigkeitsklasse 2 und 3 ist das Ergebnis auf volle dB zu runden.

Nach ISO 9612 (Entwurf) ist in der derzeitigen Fassung in jedem Fall eine Rundung des Ergebnisses auf die nächste ganze Zahl vorgegeben, während die Unsicherheit mit einer Stelle nach dem Komma angegeben wird. Es wird aber noch diskutiert, ob nicht jeweils das Ergebnis und die Unsicherheit mit einer Stelle nach dem Komma anzugeben sind. Das wäre bei diesen relativ aufwändigen und genauen Messungen durchaus zu empfehlen.

Der Messbericht sollte z.B. die folgenden Angaben enthalten:

  1. 1

    Allgemeine Angaben

    • Betrieb

    • Datum der Messung

    • Beteiligte Personen

  2. 2

    Zweck der Messung

    • z.B. Ermittlung von Lärmbereichen

    • z.B. gutachterliche Stellungnahme in Lärmschwerhörigkeitsfall

  3. 3

    Verwendete Messgeräte

    • Art des Schallmessgerätes

    • Datum der letzten Prüfung

  4. 4

    Arbeitsanalyse/Beschreibung des Arbeitsplatzes

    • Abteilung, Halle bzw. Raum, Art der Tätigkeit, Berufsbezeichnung

    • Längerfristig typische/repräsentative Geräuschbelastung (Geräuschquellen, Betriebszustände, Arbeitsabläufe)

    • Beschreibung der Geräuschimmission (Geräuschcharakter, Pegelschwankung, Fremdgeräusch)

    • Beschreibung der räumlichen/raumakustischen Verhältnisse (Raumabmessungen, Reflexionsflächen, Skizze des Arbeitsplatzes im Grundriss)

    • Dauer der Arbeitsschicht, offizieller Arbeitspausen und gegebenenfalls einzelner Tätigkeiten

  5. 5

    Durchgeführte Messungen und Messergebnisse

    • Gewählte Messstrategie

    • Ortsfeste oder personengebundene Messung

    • Genaue Position des Mikrofons

    • Gegebenenfalls festzustellende Abweichungen von der üblichen Arbeitssituation

    • Messwerte LpAeq,T und LpCpeak für einzelne Tätigkeiten oder Stichprobenmesswerte

    • Zeitpunkt und Dauer der Messung

  6. 6

    Endergebnisse

    • Lärmexpositionspegel für den repräsentativen Arbeitstag (LEX,8h) bzw. für die Arbeitswoche (LEX,40h)

    • Gegebenenfalls höchster Spitzenschalldruckpegel LpCpeak

    • Unsicherheit bzw. Genauigkeitsklasse der Ergebnisse

  7. 7

    Beurteilung, gegebenenfalls Grenzwertvergleich, Schlussfolgerungen