BGI 5053 - Lärmmesstechnik Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz

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Abschnitt 9.5 BGI 5053 - 9.5 Beispiele zur Berechnung des Lärmexpositionspegels

Beispiel 1:

In einem Schwerhörigkeitsfall soll für einen LKW-Fahrer im Fernverkehr der personenbezogene Lärmexpositionspegel ermittelt werden. Der Mann war an jedem Arbeitstag durchschnittlich 10 h auf Autobahnen und Landstraßen unterwegs. Für die entsprechende Lärmbelastung wurde mit einem integrierenden Schallpegelmesser ein äquivalenter Dauerschallpegel LpAeq von 79 dB ermittelt (Messdauer ca. 4 h). Damit errechnet sich der Tages-Lärmexpositionspegel nach Gleichung (9.2) zu:

bgi-5053_formel10.jpg

Beispiel 2:

Es soll geprüft werden, ob an einem Arbeitsplatz ein Lärmbereich vorliegt.

Während der typischen siebenstündigen Arbeitsschicht treten an dem Arbeitsplatz bedingt durch den Fertigungsablauf vier unterschiedliche Lärmbelastungssituationen auf, so dass sich eine Aufteilung in vier entsprechende Tätigkeiten und die separate Erfassung der äquivalenten Dauerschallpegel für die einzelnen Tätigkeiten anbietet. Die gemessenen äquivalenten Dauerschallpegel LpAeq,T,m und die zugehörigen Zeitdauern der Tätigkeiten sind in Bild 5 grafisch aufgetragen.

bgi-5053_bild05.jpg

Bild 5: Grafische Darstellung der Schalldruckpegel und der entsprechenden Zeitdauern innerhalb einer typischen Arbeitsschicht.

Die einzelnen Pegelwerte und Zeitdauern sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:

Tätigkeit-Nr.Lm= LpAeq,T,mDauer der TätigkeitFormelgröße
[dB]Tm[min]Tm· 100,1 · Lm
I751200,4 · 1010
II983018,9 · 1010
III851805,7 · 1010
IV90909 · 1010
bgi-5053_formel11.jpg34 · 1010

bgi-5053_formel12.jpg

Entsprechend Abschnitt 6.1 empfiehlt sich hier die Ermittlung des Lärmbereiches auf der Grundlage des ortsbezogenen Lärmexpositionspegels. Aus den für den repräsentativen Arbeitstag angegebenen äquivalenten Dauerschallpegeln Lm = LpAeq und den entsprechenden Teilzeitdauern Tm errechnen sich mit der in der Tabelle angegebenen Formelgröße zunächst die einzelnen Beiträge zur gesamten Lärmexposition. Entsprechend der Rechenformel (9.2) werden diese aufaddiert und auf die Bezugszeit T0 von 8 h (480 min) bezogen. Damit ergibt sich der Tages-Lärmexpositionspegel zu:

LEX,8h = 88,5 dB(A)

Da der entsprechende Auslösewert von 85 dB(A) eindeutig überschritten wird, liegt hier ein Lärmbereich vor.

Beispiel 3:

Im Rahmen der Begutachtung eines Lärmschwerhörigkeitsfalles ist die individuelle Gehörbelastung für einen Betriebsschlosser zu ermitteln. Es ist also der personenbezogene Lärmexpositionspegel zu bestimmen.

Der Beschäftigte war zu 40 % seiner Arbeitszeit in einer Schlosserei (Tätigkeit 1), zu 60 % zu Reparaturarbeiten in einer Großdreherei und Großfräserei (Tätigkeit 2) und 1,5 h je Woche in einem Kompressorraum (Tätigkeit 3) eingesetzt. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug 38 h.

Da die Arbeiten in einem relativ lauten Kompressorraum nur an ein oder zwei Tagen in der Woche angefallen sind, ergeben sich von Tag zu Tag deutlich abweichende Lärmbelastungen, so dass sich zur Beschreibung der Belastungssituation die Bestimmung des Wochen-Lärmexpositionspegels empfiehlt (ISO 1999 [14]). In der folgenden Übersicht sind die für die verschiedenen Bereiche ermittelten äquivalenten Dauerschallpegel LpAeq sowie die entsprechenden Zeitdauern der einzelnen Tätigkeiten innerhalb der Arbeitswoche zusammengestellt. Die Tätigkeiten 1 und 2 ergeben sich durch Abzug der Tätigkeit 3 (90 min) von der wöchentlichen Arbeitszeit von 2280 min (38 h) und Aufteilung entsprechend dem Verhältnis 40 zu 60.

Der Wochen-Lärmexpositionspegel lässt sich basierend auf der Rechenformel (9.3) durch Addition der Lärmexpositionen der einzelnen Tätigkeiten in der folgenden Tabelle und Bezug auf die für die Woche festgelegte Bezugsdauer von 40 h (2400 min) mit der folgenden Gleichung berechnen:

Tätigkeit-Nr.Lm= LpAeq,T,mDauer der TätigkeitFormelgröße
[dB]Tm[min]Tm· 100,1 · Lm
I8887655,3 · 1010
II83131426,2 · 1010
III10690358,3 · 1010
∑ =439,8 · 1010

bgi-5053_formel13.jpg

Damit ergibt sich für den Betriebsschlosser ein Wochen-Lärmexpositionspegel von

LEX,40h = 92,6 dB(A).