BGI 5053 - Lärmmesstechnik Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz

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Abschnitt 1 BGI 5053 - 1 Einleitung

Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 6. März 2007 [1] muss der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes [2] prüfen, ob die Beschäftigten Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten (§ 3). Dazu kann er sich z.B. auf die Angaben eines Maschinenherstellers, auf eigene Erfahrungen oder auf bestehende Datenbanken abstützen. Lässt sich die Einhaltung der in der Verordnung gegebenen Auslösewerte nicht zweifelsfrei ermitteln, muss er die bestehende Exposition durch geeignete Messungen objektiv erfassen.

Zur Durchführung der entsprechenden Messungen verweist die Verordnung auf den Stand der Technik (§ 4) und stellt damit eine Verknüpfung zu den einschlägigen technischen Messnormen her. Messverfahren und Messgeräte müssen den vorhandenen Arbeitsplatz- und Expositionsbedingungen angepasst sein. Die Messungen müssen von fachkundigen Personen durchgeführt werden (§ 5).

In diesem Beitrag soll die Vorgehensweise bei der Durchführung der entsprechenden Messungen zur Beurteilung der Lärmexposition beschrieben werden. Als Kennwert für die Geräuschimmission ist dabei der Lärmexpositionspegel LEX,8h und gegebenenfalls zusätzlich der Spitzenschalldruckpegel LpCpeak zu bestimmen. Darüber hinaus werden zuvor die damit zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und die anzuwendenden Normen und Richtlinien in kurzer Form dargestellt.