Abschnitt 4.6 BGI 5053 - 4.6 Tonzuschlag
Zur Beurteilung der Lästigkeit und Störwirkung von Geräuschen ist nach DIN 45645-2 neben dem Impulszuschlag gegebenenfalls noch ein Tonzuschlag anzuwenden.
Der Tonzuschlag ist zum äquivalenten Dauerschallpegel LAeq zu addieren, wenn sich aus dem Geräusch mindestens ein Einzelton deutlich hörbar heraushebt. Er ist je nach Auffälligkeit des Tones mit 3 oder 6 dB(A) anzusetzen; die richtige Entscheidung setzt dabei eine entsprechende Erfahrung voraus.