Abschnitt 4.1 BGI 5053 - 4.1 Schalldruckpegel, Spitzenschalldruckpegel
Der Schalldruckpegel ergibt sich durch Bezug des Schalldruckes p auf den Referenzschalldruck p0 von 20 µPa entsprechend der folgenden Gleichung:
Schalldruckpegel Lp
(4.1)
mit:
p - gemessener Schalldruck
p0 - 2 · 10-5 Pa (Hörschwelle)
Der Bezugswert p0 = 20 µPa entspricht näherungsweise der Hörschwelle bei 1000 Hz.
Der Schalldruck p wird in der Regel als Effektivwert peff des Wechseldruckes bestimmt. Zur Beschreibung von einzelnen Schallimpulsen kann gegebenenfalls zusätzlich die absolute (positive oder negative) Schalldruckspitze (Scheitelwert) erfasst werden. Der damit entsprechend obiger Gleichung bestimmte Pegelwert wird als Spitzenschalldruckpegel Lpeak bezeichnet.