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Abschnitt 2 - 2 Arbeitsplatzkonzept

Das Arbeitsplatzkonzept beschreibt die Gestaltung der einzelnen Arbeitsplätze hinsichtlich Funktionalität und Ergonomie. Die richtige Gestaltung des Arbeitsplatzes trägt dazu bei, dass die Beschäftigten sicher und ergonomisch, also ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen und Leistungsminderungen arbeiten können.

  • Funktionalität

    • Anhand der Arbeitsaufgaben, der erforderlichen Arbeitsmittel und der Kommunikationsform (Papier oder papierloses Büro) den Arbeitsflächen bedarf abschätzen

    • Den Stauraum am Arbeitsplatz (Bürocontainer, Sideboards, Schränke, Regale, ...) ermitteln

    • Den Bedarf an Besprechungs-/Kommunikationsmöglichkeiten direkt am Arbeitsplatz, im Büroraum oder Gebäude (Besprechungs-/Konferenzräume) ermitteln und qualitative und quantitative Anforderungen berücksichtigen

    • Alle für die Funktionalität des Arbeitsplatzes notwendigen Arbeitsmittel (Software, Rechner, Bildschirme, Drucker, Kopierer, ...) und Möbel (Büroarbeitsstuhl, Arbeitstisch, Schränke, Regale, ...) erfassen - gegebenenfalls mit den vorhandenen abgleichen

    • Arbeitsplätze standardisieren und funktionsbezogene Ergänzung festlegen (Typisierung von Arbeitsplätzen - zum Beispiel, Sachbearbeitung, Beratung, Empfang), um ergonomisch gestaltete Planungseinheiten zu schaffen

Arbeitsfläche am persönlichen Arbeitsplatz

  • Arbeitsflächen sind Oberflächen von Tisch- oder Arbeitsplatten, auf denen Arbeitsmittel abhängig von Arbeitsaufgabe und Arbeitsablauf flexibel angeordnet werden können

  • Arbeitsflächen von Rechteckplatten müssen eine Mindestbreite von 1.600 mm und eine Mindesttiefe von 800 mm haben - ≥ 1,28 m2 (Abb. 2)

  • Bei geringem Arbeitsmittelbedarf (wenig Schriftgut, keine wechselnden Tätigkeiten) kann ausnahmsweise die Mindestbreite der Arbeitsfläche auf bis zu 1.200 mm reduziert werden.

  • Arbeitsflächenkombinationen und Freiformflächen sind unter Beachtung der Mindestabmessungen sowie der erforderlichen Bein- und Fußräume möglich. Sie müssen mindestens ein Fläche von 1,28 m2 und eine ungeteilte Arbeitsfläche von 800 mm × 800 mm aufweisen (Abb. 2 und 3)

  • Im Eckbereich von Verkettungen kann die Breite der Arbeitsfläche an der Arbeitskante auf bis zu 565 mm verringert werden (Abb. 2)

  • Bei Freiformflächen mit geschwungenen Arbeitskanten darf der konkave Radius 400 mm nicht unterschreiten. Er darf maximal als Viertelkreis ausgeführt werden (Abb. 2). Auch hier darf die Arbeitsfläche 1,28 m2 nicht unterschreiten

  • Entsprechend der Arbeitsaufgabe, des Arbeitsablaufes und der notwendigen Arbeitsmittel ist die Arbeitsfläche gegebenenfalls zu vergrößern

  • Ebenfalls können für Beschäftigte mit Einschränkungen (z. B. durch den Einsatz von Bildschirm-Schwenkarmen für Beschäftigte mit Sehbehinderung) größere Arbeitsflächen notwendig sein

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Abb. 2 Arbeitsflächen
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Abb. 3 Bein- und Fußraum
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Abb. 4 Arbeitsflächen und Bein-/Fußräume von Kommunikationsplätzen
  • Der notwendige Bein- und Fußraum ist sowohl in der Kontur als auch in der Breite zu gewährleisten. Eine Mindestbreite des freien Beinraums von 850 mm unter der Arbeitsfläche muss vorhanden sein (Abb. 3), empfehlenswert - auch im Sinne einer allgemeinen Barrierefreiheit - ist eine Breite von 1.200 mm und mehr.

Arbeitsfläche an Kommunikationsplätzen

Die nachfolgenden Anforderungen gelten für Kommunikationsplätze zum Beispiel in Besprechungs- oder Konferenzräumen, nicht aber für Plätze zur kurzzeitigen Nutzung zum Beispiel Besucherplätze, Plätze an Stehtischen oder in Pausenbereichen.

  • Arbeitsflächen an Kommunikationsplätzen sind Tischflächen zum Beispiel von Besprechungs- oder Konferenztischen.

  • Ihre Mindestbreite pro Person beträgt 800 mm und kann bei geringem Arbeitsflächenbedarf ausnahmsweise auf bis zu 700 mm reduziert werden (Abb. 4).

  • Ihre Mindesttiefe beträgt bei einseitiger Bestuhlung 800 mm und kann bei geringem Arbeitsflächenbedarf ausnahmsweise auf bis zu 600 mm reduziert werden. Bei zweiseitiger Bestuhlung sind die Maße für die Mindesttiefe zu verdoppeln.

  • Der Bein- und Fußraum soll in der Tiefe 800 mm betragen und darf 600 mm nicht unterschreiten. Eine Mindestbreite des freien Beinraums von 600 mm unter der Arbeitsfläche muss vorhanden sein.

Ergonomie

  • Die erforderliche Größe und Form der Arbeitsfläche festlegen. Dazu einen ausreichenden Sehabstand zum Bildschirm, eine ausreichende Fläche für die Eingabemittel und deren Bedienung sowie eine günstige Anordnung auch aller weiteren Arbeitsmittel und Unterlagen beachten. Dabei berücksichtigen, dass Arbeitsmittel nicht über den Arbeitstisch in frei zugängliche Bereiche hineinragen.

  • Berücksichtigen, dass Beschäftigte zu Haltungswechseln angeregt werden, sie nicht nur sitzen, sondern auch im Stehen arbeiten oder gehen. Daher zum Beispiel höhenverstellbare Tische, Stehpulte und Druckerstandorte, die sich nicht unmittelbar am Arbeitsplatz befinden, einplanen.

  • Für Beschäftigte mit Behinderungen geeignete Arbeitsplätze planen. Zu berücksichtigen sind zum Beispiel entsprechende Maße für Zugänge und Bewegungsfreiheit, Bewegungsflächen am Arbeitsplatz, Erreichbarkeit von sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie geeignete Möbel, Lesegeräte, Tastaturen und Telefonanlagen.