DGUV Information 213-508 - Verfahren zur Bestimmung von Epichlorhydrin Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 1 - 1 Zusammenfassung

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von ECH im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Mit Hilfe einer Pumpe, die von einer Person mitgeführt wird oder die ortsfest angebracht ist, wird ein definiertes Luftvolumen durch ein mit Aktivkohle gefülltes Glasröhrchen gesaugt. Anschließend wird das adsorbierte ECH nach Elution mit Schwefelkohlenstoff gaschromatographisch bestimmt.

Die absolute Nachweisgrenze beträgt 4 ng ECH.

Die relative Nachweisgrenze beträgt unter günstigen Bedingungen 0,1 ml/m3 (ppm) ≙ 0,4 mg/m3 an ECH für 10 l Probeluft.