BGI 505-75 - Verfahren zur Bestimmung von Bisphenol A

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Abschnitt 5.2 BGI 505-75 - 5.2 Bestimmungsgrenzen

Die absolute Bestimmungsgrenze beträgt 1,4 ng Bisphenol A. Sie wurde nach der Kalibriergeradenmethode in Anlehnung an die DIN EN 32645 [3] für einen Kalibrierbereich von 4,1 bis 51,3 ng ermittelt, entsprechend einer Luftkonzentration von 15 bis 192 μg/m3. Die relative Bestimmungsgrenze beträgt 5 μg/m3 an Bisphenol A für ein Probeluftvolumen von 200 l, 3 ml Probelösung und 4 μl Injektionsvolumen.