DGUV Information 213-572 - Verfahren zur Bestimmung von Methoxyessigsäure

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Abschnitt 5.2 - Bestimmungsgrenze

Die Bestimmungsgrenze wurde in Anlehnung an die in der DIN EN 32645 [3] beschriebene Schnellschätzung der Bestimmungsgrenze nach der Leerwertmethode ermittelt. Die für die Berechnung benötigte Standardabweichung wurde durch sechsmalige Injektion einer Lösung der Methoxyessigsäure mit einer Konzentrationen von ca. 6 mg/l (entsprechend 0,43 mg/m3 für 1,40 l Probeluftvolumen) ermittelt.

Die absolute Bestimmungsgrenze liegt bei 0,52 µg. Dies entspricht bei einem Probeluftvolumen von 140 l, einem Absorptionsmittelvolumen von 10 ml und einem Injektionsvolumen von 50 µl einer relativen Bestimmungsgrenze von 0,74 mg/m3.