DGUV Information 213-507 - Verfahren zur Bestimmung von Dimethylsulfat

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Abschnitt 1.1 - 1 Zusammenfassung

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von DMS im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Mit Hilfe einer Pumpe, die von einer Person mitgeführt wird oder die ortsfest angebracht ist, wird ein definiertes Luftvolumen durch ein mit Tenax-TA gefülltes Glasröhrchen gesaugt. Das DMS wird an Tenax-TA adsorbiert und anschließend mit Methylacetat eluiert. Die Bestimmung erfolgt mit Hilfe eines mit einem FPD ausgerüsteten Gaschromatographen.

Die absolute Nachweisgrenze beträgt 3 ng DMS.

Die relative Nachweisgrenze beträgt

0,003 ml/m3 (ppm)  bgi-505-7_bild01.jpg  0,015 mg/m3 an DMS Für 10 l Probeluft.

Das Verfahren ist erprobt für Dimethylsulfat und Diethylsulfat.