DGUV Information 213-566 - Verfahren zur Bestimmung von Triglycidylisocyanurat (TGIC)

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Abschnitt 5.4 - Lagerfähigkeit

Es wurde eine Suspension von 200 mg eines TGIC-haltigen Pulverlackes in ca. 20 ml n-Heptan hergestellt. Hiervon wurden je 500 μl auf gewogene Glasfaserfilter aufgetragen. Die Filter wurden über Nacht an der Luft getrocknet. Durch Differenzwägung wurde die Belegung ermittelt. In einem Zeitraum von 30 Tagen wurden bei fünf Wiederholbestimmungen in regelmäßigen Zeitabständen je drei Filter parallel analysiert. Die Lagerung der beaufschlagten Filter erfolgte bei Raumtemperatur im Labor. Die Abnahme des TGIC-Gehaltes auf den Filtern während der Lagerung lag deutlich unter 10 %.

Zur Überprüfung der Lagerfähigkeit von reinem TGIC wurde es in Laufmittel A (Abschnitt 1.3) gelöst und in dieser Form auf das Filter gebracht. Schon nach 24 Stunden Lagerung traten hier Minderbefunde auf, die mit fortschreitender Lagerdauer zunehmen. Eine Lagerung von mit reinem TGIC beaufschlagten Glasfaserfiltern ist daher nicht möglich.