Abschnitt 5.2 - Bestimmungsgrenze
Die absolute Bestimmungsgrenze beträgt 7,3 ng 1,2- und 5,5 ng 1,3-Phenylendiamin. Sie wurde aus dem Signal/Rausch-Verhältnis der Leerwertchromatogramme ermittelt.
Die relative Bestimmungsgrenze beträgt 0,006 mg/m3 an 1,2- und 0,004 mg/m3 an 1,3-Phenylendiamin für ein Probeluftvolumen von 500 l, 5 ml Desorptionslösung, Verdünnung des Desorbats im Verhältnis 1:1 v/v und 25 μl Injektionsvolumen.