DGUV Information 213-564 - Verfahren zur Bestimmung von 1,2- und 1,3-Phenylendiamin

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Abschnitt 5.2 - Bestimmungsgrenze

Die absolute Bestimmungsgrenze beträgt 7,3 ng 1,2- und 5,5 ng 1,3-Phenylendiamin. Sie wurde aus dem Signal/Rausch-Verhältnis der Leerwertchromatogramme ermittelt.

Die relative Bestimmungsgrenze beträgt 0,006 mg/m3 an 1,2- und 0,004 mg/m3 an 1,3-Phenylendiamin für ein Probeluftvolumen von 500 l, 5 ml Desorptionslösung, Verdünnung des Desorbats im Verhältnis 1:1 v/v und 25 μl Injektionsvolumen.