DGUV Information 213-556 - Verfahren zur Bestimmung von 1,2-Epoxybutan (Butylenoxid)

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Abschnitt 2.5 - 5 Beurteilung des Verfahrens

5.1
Genauigkeit

Zur Ermittlung der relativen Standardabweichung des Verfahrens wurden je 5 µl; 10 µl; 50 µl und 100 µl der 1,2-Epoxybutan-Stammlösung in eine Gasmaus injiziert. Anschließend wurde zwei Stunden lang Laborluft (40-50 % relative Luftfeuchte) mit einem Volumenstrom von 10 l/h durch die Gasmaus und ein Aktivkohleröhrchen gesaugt, das zwischen Gasmaus und Pumpe geschaltet war. Die injizierten 1,2-Epoxybutanmassen entsprechen bei 20 l Gasvolumen Konzentrationen von 0,5 mg/m3 bis 10,5 mg/m3. Bei sechsfacher Durchführung der beschriebenen Vorgehensweise ergaben sich relative Standardabweichungen wie in der Tabelle ersichtlich:

Konzentration
mg/m3
relative Standardabweichung
%
0,54,0
1,15,4
5,26,0
10,57,3

5.2
Bestimmungsgrenze

Die absolute Bestimmungsgrenze beträgt 8 ng 1,2-Epoxybutan. Das entspricht 10 µg pro Aktivkohleröhrchen bzw. Probe.

Die relative Bestimmungsgrenze beträgt 0,5 mg/m3bgi-505-56_bild01.jpg 0,177 ml/m3 (ppm) für 20 l Probeluft, 2,5 ml Desorptionslösung und 2 µl Injektionsvolumen.

5.3
Selektivität

Die Selektivität des Verfahrens hängt vor allem von der Art der verwendeten Trennsäule ab. In der Praxis hat sich die angegebene Säule bewährt. Bei Vorliegen von Störkomponenten muss eine andere Trennphase verwendet werden.

5.4
Wiederfindungsrate

Bei einem Probeluftvolumen von 20 l und einem Volumenstrom von 10 l/h war die Wiederfindungsrate unter den in Abschnitt 5.1 beschriebenen Bedingungen > 0,9.