DGUV Information 213-554 - Verfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 2 - 2 Probenahme

Die Probenahme kann sowohl orts- als auch personengetragen erfolgen. Die Deckel der Filtertransportkapsel werden abgenommen und ein Cellulosenitrat-Membranfilter (Ø 37 mm) in das GSP- bzw. FSP-Probenahmesystem eingelegt. Anschließend wird ein Volumenstrom von 10 l/min eingestellt. Bei einer Probenahmezeit von 2 Stunden entspricht dies einem Probeluftvolumen von 1200 l. Nach der Probenahme ist der Volumenstrom auf Konstanz zu überprüfen. Ist die Abweichung vom eingestellten Volumenstrom größer ± 5 %, wird empfohlen, die Messung zu verwerfen (siehe hierzu DGUV Information 213-500 "Allgemeiner Teil", Abschnitt 3 [1]). Die relative Luftfeuchte sollte ≤ 50 % betragen [5].

Für die Überwachung des Akzeptanzwertes ist die verwendete Filtercharge vor Durchführung der Messungen auf ihre Eignung zu überprüfen (siehe Abschnitt 4.2). Für die Probenahme dürfen in diesem Fall nur Filter der kontrollierten Charge zum Einsatz kommen.

Die beaufschlagten Filter werden anschließend aus dem Probenahmesystem entnommen und mit den Deckeln der Transportkapsel verschlossen.

Die für die Bestimmung der Luftkonzentration wichtigen Parameter (Probeluftvolumen, Temperatur, Luftdruck und relative Luftfeuchte) werden in einem Probenahmeprotokoll vermerkt.