DGUV Information 213-554 - Verfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 5.5 - 5.5 Wiederfindungsrate

Wegen der unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung und den unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften der Aerosole in verschiedenen Arbeitsbereichen ist keine allgemeingültige Angabe über Wiederfindungsraten des Gesamtverfahrens möglich.

Die analytische Wiederfindung wird in Bezug auf die oben angegebene Probenvorbereitung gemäß DIN EN 13890 [2] als 100 % definiert (Beschränkung auf die Metalle und Verbindungen, die im angegebenen System löslich sind) [2, 4].

Den Empfehlungen der DIN EN 13890 [2] folgend wurde die Überführungsrate des Aufschlussverfahrens am Beispiel der schwerlöslichen Verbindungen Cadmiumsulfid und Cadmiumoxid untersucht. Dazu wurden je sechs Proben (Einwaage ca. 10 mg, Toleranz ± 0,01 mg) beider Verbindungen wie unter Abschnitt 3.1 beschrieben aufgearbeitet. Die so bestimmte mittlere Wiederfindung lag sowohl für Cadmiumsulfid als auch für Cadmiumoxid bei 102 %.