Verfahren zur Bestimmung von 4-Chloranilin
(DGUV Information 213-552)
Information
(bisher BGI 505-52)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Februar 2023
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Verfahren zur Bestimmung von 4-Chloranilin
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Verfahren 02
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf sauer imprägnierten Filtern, Gaschromatographie nach Desorption
4-Chloranilin - 02 - GC
(erstellt: Februar 2023)
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Zurückgezogene Verfahren (Erläuterungen siehe Seite 4)
Verfahren 01
Probenahme mit Pumpe und Absorption an imprägniertem Kieselgel, Flüssigchromatographie (HPLC nach Elution)
p-Chloranilin - 01 - HPLC
(erstellt: Mai 1993, zurückgezogen: September 2014)
Erläuterungen zur Gültigkeit
Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:
E1: | Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen |
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E2: | Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen |
E3: | Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen |
Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damaligen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.
Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.
Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.
Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.xx und von 1999 bis 2014 unter der Nummer BGI 505-xx bzw. BGI/GUV-I 505.x veröffentlicht.
Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Messverfahren der DGUV Information 213-500-Reihe finden Sie unter
http://analytik.bgrci.de
Verfahren 02
Probenahme mit Pumpe und Adsorption auf sauer imprägnierten Filtern, Gaschromatographie nach Desorption
Erprobtes und von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Messerfahren zur Bestimmung von 4-Chloranilin in der Luft in Arbeitsbereichen.
Für folgenden Stoff ist das Verfahren validiert:
Name | CAS-Nr. | Molmasse [g/mol] | AGW [mg/m3] |
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4-Chloranilin | 106-47-8 | 127,57 | 0,3 ÜF 2 (II) [1] |
Es sind personengetragene und ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Kurzfassung | |
Geräte und Chemikalien | 1 |
Geräte | 1.1 |
Chemikalien | 1.2 |
Lösungen | 1.3 |
Herstellung der imprägnierten Filter | 1.4 |
Probenahme | 2 |
Analytische Bestimmung | 3 |
Probenaufbereitung | 3.1 |
Chromatographische Arbeitsbedingungen | 3.2 |
Auswertung | 4 |
Kalibrierung | 4.1 |
Berechnung des Analysenergebnisses | 4.2 |
Beurteilung des Verfahrens | 5 |
Präzision und Wiederfindung | 5.1 |
Versuche zum Durchbruchsvolumen | 5.2 |
Bestimmungsgrenze | 5.3 |
Lagerfähigkeit | 5.4 |
Selektivität | 5.5 |
Messunsicherheit | 5.6 |
Bemerkungen | 5.7 |
Literatur | 6 |
Kurzfassung
Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von 4-Chloranilin im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest bestimmt.
Messprinzip: | Mithilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch zwei sauer imprägnierte Filter gesaugt. Danach wird 4-Chlor-anilin mit einem Gemisch aus Acetonitril und Ammoniakwasser vom Filter desorbiert und nach gaschromatographischer Trennung mit massenselektivem Detektor (MSD) bestimmt. | |
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Bestimmungsgrenze: | absolut: | 0,22 ng |
pro Probeträger: | 0,89 µg | |
relativ: | 0,0037 mg/m3 für 240 l Probeluftvolumen, 4 ml Desorptionslösung und ein Injektionsvolumen von 1 µl | |
Messbereich: | validiert von 0,026 mg/m3 bis 0,53 mg/m3 | |
Selektivität: | Durch den Einsatz eines massenselektiven Detektors hohe Selektivität. | |
Vorteile: | Personengetragene und selektive Messungen möglich. | |
Nachteile: | Keine Anzeige von Konzentrationsspitzen. | |
Apparativer Aufwand: | Probenahmeeinrichtung: | |
bestehend aus Pumpe und Probenahmekopf, Filterkassette mit sauer imprägnierten Filtern | ||
Volumenstrommessgerät | ||
Gaschromatograph mit massenselektivem Detektor (MSD) |