DGUV Information 213-551 - Verfahren zur Bestimmung von 3,3'-Dimethyl-4,4'-diaminodiphenylmethan

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Abschnitt 4.1 - 4
Auswertung

4.1
Kalibrierung

Von den unter Abschnitt 1.2 beschriebenen Kalibrierlösungen werden je 50 μl in das Analysengerät injiziert. Durch Auftragen der ermittelten Flächen über den in den jeweiligen Kalibrierlösungen enthaltenen Konzentrationen an 3,3'-Dimethyl-4,4'-diaminodiphenylmethan wird die Kalibrierkurve erstellt und die Linearität überprüft. Im angegebenen Konzentrationsbereich ist die Kalibrierkurve eine Gerade.

Der Kalibrierfaktor f wird mit Hilfe der erhaltenen Peakflächen von 3,3'-Dimethyl-4,4'-diaminodiphenylmethan aus den unterschiedlichen Kalibrierlösungen nach Formel (1) ermittelt:

bgi-505-51_formel01.jpg      (1)

Es bedeuten:

f= Kalibrierfaktor,
cK= Konzentration von 3,3'-Dimethyl-4,4'-diaminodiphenylmethan in μg/ml in der Kalibrierlösung,
F= Peakfläche des 3,3'-Dimethyl-4,4'-diaminodiphenylmethans.

Der Kalibrierfaktor ist für alle Verdünnungen ungefähr gleich. Der Mittelwert f ist für die Berechnung des Analysenergebnisses zu verwenden.