DGUV Information 213-550 - Verfahren zur Bestimmung von Auramin

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Abschnitt 2 - Probenahme

Zur Probenahme wird der Probenahmekopf mit Glasfasergapier versehen und mit der Pumpe verbunden. Pumpe und Filterhalter werden von einer Person während der Arbeitszeit getragen oder ortsfest aufgestellt. Der Volumenstrom wird auf 3,5 l/min eingestellt, damit an der Eintrittsöffnung gemäß Gesamtstaubdefinition eine Strömungsgeschwindigkeit von 1,25 m/s gewährleistet ist. Bei einer Probenahmedauer von zweieinhalb Stunden entspricht dies einem Probeluftvolumen von 525 l.

Die Proben müssen in Braunglasgefäßen aufbewahrt und gehandhabt werden.