DGUV Information 213-505 - Verfahren zur Bestimmung von sechswertigem Chrom Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 2 - 2 Probenahme

Die Probenahme kann sowohl ortsfest als auch personengetragen erfolgen. Unmittelbar vor der Probenahme werden der Filterhalter mit dem Filter aus einer geprüften Charge (siehe Abschnitt 4.3) in den Probenahmekopf des GSP-10-Probenahmesystems eingelegt. Anschließend wird ein Volumenstrom von 10 l/min eingestellt. Mit diesem Volumenstrom wird die Definition des einatembaren Staubes eingehalten [1]. Bei einer Probenahmezeit von 2 Stunden entspricht dies einem Probeluftvolumen von 1200 l.

Nach der Probenahme ist der Volumenstrom auf Konstanz zu überprüfen. Ist die Abweichung vom eingestellten Volumenstrom größer ± 5 % wird empfohlen, die Messung zu verwerfen (siehe hierzu DGUV Information 213-500 "Allgemeiner Teil", Abschnitt 3 [2]).

Der Filterhalter mit dem beaufschlagten Filter wird sofort nach der Probenahme aus dem GSP-10-Probenahmesystem entnommen. Dabei sind Nitrilhandschuhe zu tragen. Der Filter wird nach zweimaligem Falten mittels einer Kunststoffpinzette in das mit 10 ml Extraktionslösung 2 gefüllte PET-Fläschchen gegeben. Dabei empfiehlt es sich, den Filter während des Faltens mit einer zweiten Pinzette zu halten. Es ist darauf zu achten, dass der Filter vollständig in die Lösung eintaucht. Das Fläschchen wird verschlossen und kurz geschüttelt.

Eine Erwärmung der Proben auf mehr als 40 °C während des Transportes ist zu vermeiden.

Bei der Probenahme ist mindestens ein zusätzlicher Probenträger als Feldblindprobe mitzuführen und analog zu behandeln.